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Swissparc AG, Ihr kompetenter Partner für plastische und rekonstruktive Chirurgie sowie Dermatologie und Venerologie

Wiederherstellung Jungfernhäutchen – Hymenrekonstruktion

Rahmenbedingungen

Die Operation findet meist in Lokalanästhesie und unter ambulanten Bedingungen statt.

Operationsdauer

40 min

Operationstechnik

Ein Lokalanästhetikum wird in das Operationsgebiet eingespritzt. Die Lefzen des Hymens werden identifiziert und die Ränder angefrischt, damit sie dann miteinander vernäht werden können. Hierbei wird darauf geachtet, dass eine Öffnung von mindestens 1cm belassen wird, damit das Menstruationsblut weiterhin austreten kann.

Nahtmaterial

Es werden ausschliesslich resorbierbare (selbstauflösende) Nähte verwendet.

Nachbehandlung

Die Wunden brauchen ca. 1 bis 2 Wochen, bis sie komplett verheilt sind. In dieser Zeit, aber auch für einige Wochen danach, kann das Operationsgebiet ziemlich empfindlich sein. Längeres Sitzen oder Tätigkeiten, die starken Druck oder Reibung in der Schamregion verursachen, sowie das Tragen von engen Hosen ist in dieser Zeit nicht empfehlenswert.

Duschen ist ab sofort erlaubt und erwünscht.

Leichte körperliche Arbeit, inklusive Autofahren, kann in der Regel sofort oder innerhalb der ersten Tage nach der Operation wieder aufgenommen werden. Sport und intensive körperliche Arbeit empfehlen wir erst nach 3 bis 4 Wochen.

Zu bemerken ist, dass das selbstauflösende Nahtmaterial bis zu 2 Monate brauchen kann, bis es vom Körper abgebaut oder abgestossen wird. Bei einer schon bereits konkret geplanten Hochzeit ist es ratsam, die Operation mindestens 3 Monate davor durchzuführen.

Wie bei jeder Operation bestehen auch bei der Hymenrekonstruktion chirurgische Risiken. Begleiterkrankungen wie Diabetes, Übergewicht, Immunschwächen sowie Rauchen erhöhen das Risiko von chirurgischen Komplikationen wesentlich.

Allgemeine Risiken jeder Operation sind
  • Nachblutung
  • Infektion
  • Thrombose (inklusive Lungenembolie)
Die häufigsten chirurgischen Komplikationen einer Hymenrekonstruktion sind
  • Wundheilungsstörungen
  • Hämatom/Blutung
  • Schmerzhafte Narben
  • Gefühlsstörungen der Haut
Seltene Komplikationen
  • Hautnekrose
Muss ich vor der Operation meine eigenen Medikamente absetzen?

Die meisten Medikamente können Sie vor und nach der Operation weiter einnehmen. Gewisse Medikamente wie Blutverdünner (Aspirin, Marcoumar) können das Komplikationsrisiko erhöhen und sollten für die Operation pausiert werden. Wir bitten Sie, bei der Operationsvorbesprechung eine Liste mit all Ihren Medikamenten und den Dosierungen mitzubringen.

Muss mein Hausarzt spezielle Abklärungen vor der Operation veranlassen?

Meistens nicht.  Wir bitten Sie, möglichst ausführliche Informationen zu Ihrer medizinischen Geschichte in die Sprechstunde mitzubringen, damit wir gemeinsam mit Ihrem Hausarzt notwendige Untersuchungen besprechen und veranlassen können.

Ist ein rekonstruiertes von einem unbeschädigten Hymen von Auge zu unterscheiden?

Die Haut des Hymens ist sehr dünn und neigt kaum zur Vernarbung. Auch kann die Erscheinung bzw. Ausprägung des noch intakten Jungfernhäutchen sehr variabel sein.  In den allermeisten Fällen können selbst medizinische Experten nicht erkennen, ob es sich um ein „jungfräuliches“ oder rekonstruiertes Hymen handelt.

Wird das Einreissen des rekonstruierten Hymens beim ersten Geschlechtsverkehr auch eine Blutung verursachen?

Vielleicht. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Auch bei der ersten Zerreissung eines jungfräulichen Hymens kommt es nicht immer zu einer Blutung.

Stellen Sie ein ärztliches Attest aus, welches bestätigt, dass Jungfernhäutchen intakt ist?

Nein.

Wie lange kann ich nach der Operation nicht arbeiten?

Dies hängt von der Arbeitstätigkeit ab. Körperlich leichte Arbeit, wie z.B. Bürotätigkeit oder Autofahren, kann oft schon nach wenigen Tagen wieder aufgenommen werden. Sport oder andere schwere körperliche Tätigkeiten werden frühestens nach komplettem Abschluss der Wundheilung (in der Regel 3 bis 4 Wochen) empfohlen.

Bekomme ich für die Zeit nach der Operation ein Arbeitszeugnis?

Nein. Da es sich nicht um einen medizinisch indizierten Eingriff handelt, kann kein Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Wir empfehlen darum, den Operationszeitpunkt mit Einberechnung der Erholungszeit gut zu planen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Hymen-Rekonstruktion?

Nein. Die Hymenrekonstruktion ist in der Schweiz kein kassenpflichtiger Eingriff.

Wenn ich aufgrund einer Komplikation behandelt, hospitalisiert oder eventuell nochmals operiert werden muss, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Ja, sofern es sich um eine medizinische Komplikation wie zum Beispiel eine Infektion handelt.